TOA Gütesiegel

Das Gütesiegel des Täter-Opfer-Ausgleichs steht als Kennzeichen für die Einhaltung der bundesweit einheitlichen Vorgaben zur fachgerechten Durchführung von TOA-Verfahren.


Die Definition eindeutiger Rahmenbedingungen für und Qualitätsanforderungen an den TOA entspricht Zielvorgaben für alle Mediator*innen im Strafrecht zum Aufbau und zur Unterhaltung von TOA-Fachstellen. Das Gütesiegel garantiert, dass in den zertifizierten Fachstellen nach den aktuellen TOA-Standards gearbeitet wird.


Die Fachstellen werden durch eine*n Kurator*in geprüft und im Anschluss entscheidet eine aus Expert*innen berufene Kommission über die Vergabe des Gütesiegels. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Täter-Opfer-Ausgleich und das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich sind gemeinschaftlich verantwortlich für den Zertifizierungsprozess.

 

TOA Gütesiegel zur Qualitätssicherung