Qualitätssicherung

Die Qualität der Mediation im Strafverfahren wird durch die bundesweiten „Standards für den TOA“ und durch die Vergabe des „Gütesiegels“ maßgeblich gesichert.

Die Herausgabe der Standards erfolgt nach einem abgestimmten Verfahren gemeinsam mit dem TOA Servicebüro in Köln.

Das Gütesiegel dient dem Abgleich der Merkmale eines fachlich korrekten „Täter-Opfer-Ausgleichs“.
Die Vergabe erfolgt nach einem standardisierten Verfahren, dessen Ablauf hier zu finden ist.

Für eine gewinnbringende fachliche Auseinandersetzung und für die Fortschreibung beider Elemente im Sinne einer Qualitätsentwicklung braucht es ein Forum, in dem die Praktiker des Täter-Opfer-Ausgleichs sich austauschen, sich vernetzen und miteinander arbeiten können.

Dieses Forum will die Bundesarbeitsgemeinschaft TOA für Ihre Mitglieder sein.