Täter-Opfer-Ausgleich ist Mediation in Strafsachen

Unter Täter-Opfer-Ausgleich versteht man eine außergerichtliche Konfliktschlichtung, durch die Betroffene von Straftaten die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe einer neutralen vermittelnden Person (Mediator*in) eigenverantwortlich eine außergerichtliche Konfliktregelung zu finden. Der Täter-Opfer-Ausgleich zielt insbesondere auf die Würdigung von Opferinteressen ab, sodass die Auswirkungen einer Straftat thematisiert und - soweit möglich - ausgeglichen werden.

Als Ergänzung zur bestehenden Strafrechtspraxis soll der TOA in jedem Stadium eines Strafverfahrens ermöglicht werden (§ 155a StPO). Staatsanwaltschaft und Gericht sollen in geeigneten Fällen darauf hinwirken, dass ein TOA durchgeführt wird.

Geschädigte

  • treten aus der passiven Zeugenrolle heraus und gestalten den Verlauf und die Inhalte des Strafverfahrens aktiv mit
  • können ihre Betroffenheit darlegen und offene Fragen klären, was die Tatverarbeitung erleichtern kann
  • können eine schnelle und unbürokratische Wiedergutmachungsleistung und/ oder Schmerzensgeld, ggfs. über einen Opferfonds, erhalten
  • können zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren vermeiden
  • können die Durchsetzung zivilrechtlicher Rechtsansprüche über den Privatklageweg vermeiden

 

Beschuldigte

  • sind dem Strafprozess nicht passiv ausgeliefert sondern arbeiten konstruktiv an der Lösung des Konflikts mit
  • können die Verantwortung für die Straftat übernehmen und Reue zeigen
  • können eine Wiedergutmachung leisten und gegebenenfalls Strafmilderung erhalten

Voraussetzung für einen TOA

  • es besteht hinreichender Tatverdacht
  • es handelt sich um anklagefähige Delikte
  • eine Einlassung/ ein Geständnis des/ der Beschuldigten liegt vor
  • der Konflikt ist personifizierbar
  • die Freiwilligkeit der Beteiligten zur Teilnahme