BAG TOA e.V.
Aachener Strasse 1064
50858 Köln
Fon: 0221. 94 86 51 22
email: info@bag-toa.de

Täter-Opfer-Ausgleich ist Mediation in Strafsachen.

Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht eine außergerichtliche Konfliktschlichtung, bei der Geschädigte sowie Beschuldigte die Möglichkeit haben, ihren Konflikt selbstverantwortlich zu klären. Geschädigte können eine Wiedergutmachung oder ein Schmerzensgeldzahlung mit dem Beschuldigten mit Hilfe eines neutralen Dritten, dem Vermittler/Mediator, vereinbaren.

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) soll in jedem Stadium eines Strafverfahrens ermöglicht werden (§ 155a  StPO). Staatsanwaltschaft und Gericht sollen in geeigneten Fällen darauf hinwirken, dass ein TOA durchgeführt wird. Die Freiwilligkeit der Beteiligten ist dabei unabdingbar.

Opfer-Interessen:
• Schnelle und unbürokratische Wiedergutmachung 
• Nutzung des Opferfonds
• Aussprache mit dem Täter erleichtert die Tatverarbeitung
• Vermeidung von Gerichtsverfahren und Anhörung
   als Zeuge im Strafverfahren
• Vermeidung von Zivilverfahren und damit verbundene
   Kosten
• Mitbestimmung im Strafverfahren

Täter-Interessen:
• Verantwortung für die Tat übernehmen
• Wiedergutmachung leisten
• Strafmilderung (§ 46a StGB) erhalten.
   In vielen Fällen wird von einer weiteren Strafverfolgung
   nach einem gelungenen TOA abgesehen.

Voraussetzung für einen TOA:
• Freiwilligkeit
• Persönliche Betroffenheit
• Einräumen der Tat durch den Beschuldigten

Es gibt keine Deliktbegrenzung

 

Copyright © 2010  BAG TOA.  Alle Rechte vorbehalten.

impressum

Wir machen es Ihnen leicht ein förderndes Mitglied zu werden.

... mehr

Kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite

... mehr

Zur Unterstützung unseres gemeinnützigen Vereins
... mehr